Rechtsprechung
OLG Celle, 17.05.2005 - 16 U 232/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 281 Abs. 1 BGB; § 323 Abs. 1 BGB
Untergang von Rechten auf Rücktritt und Schadensausgleich bei einem Verlangen der Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht nach dem Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Erfüllung; Voraussetzungen für die Fälligkeit eines Kaufpreises; Schaffung der Voraussetzungen ... - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 281 Abs. 1 S. 1; 323 Abs. 1
Untergang des Rechts auf Rücktritt und Schadensersatz bei Ausübung des Wahlrechts auf Erfüllung nach Fristablauf - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untergang von Rechten auf Rücktritt und Schadensausgleich bei einem Verlangen der Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht nach dem Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Erfüllung; Voraussetzungen für die Fälligkeit eines Kaufpreises; Schaffung der Voraussetzungen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nachfrist(-ablauf) - Bei bestehen auf Nacherfüllung, kein Rücktritt- und Schadensersatzanspruch
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bei erneutem Leistungsverlangen neue Nachfrist erforderlich
- Judicialis
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Ius variandi des Gläubigers nach Ablauf der Nachfrist bei § 323 BGB und § 281 BGB: Rechtsgestaltende Wirkung des Erfüllungsverlangens?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 323 Abs. 1; BGB § 281 Abs. 1 Satz 1
Zum Untergang des Rechts auf Rücktritt und Schadensausgleich bei fortgesetztem Erfüllungsverlangen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistungsverlangen trotz Ablauf gesetzter Nachfrist: Folgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Schuldrecht - Kann der Gläubiger bei zunächst verlangter Vertragserfüllung vom Vertrag zurücktreten?
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Erlöschen der Rechte aus §§ 281, 323 BGB durch erneutes Erfüllungsverlangen nach Fristablauf
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Ius variandi des Gläubigers nach Ablauf der Nachfrist bei § 323 BGB und § 281 BGB: Rechtsgestaltende Wirkung des Erfüllungsverlangens?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schuldrechtsreform: Erfüllungswahl nach Fristablauf bindet Gläubiger! (IBR 2005, 365)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 06.10.2004 - 162 O 619/03
- OLG Celle, 17.05.2005 - 16 U 232/04
- BGH, 20.01.2006 - V ZR 124/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2094
- NJW 2006, 1232 (Ls.)
- NJW 2006, 232
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 55/03
Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Bauträgervertrages: Anrechnung der …
Nach Fristablauf haben die Kläger auch nicht mehr Erfüllung der Auflassungspflicht verlangt (so lag der Fall OLG Celle, Urt. v. 17.5.2005 - NJW 2005, 2094), vielmehr sind Auflassung und Eigentumsumschreibung gemäß § 13 Abs. 2 und § 16 Abs. 3 des notariellen Vertrages ohne weiteres Zutun der Kläger erfolgt.